Besondere Bedingungen für die Anmeldung zu Wettbewerben

1. Verantwortlichkeit für Datenübermittlung und Rechtmäßigkeit

(1) Der oder die Nutzer:in (z. B. Sportwart:in, Trainer:in, Lehrer:in) ist für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten von Dritten (nachfolgend „Sportler:in“) an den Plattformbetreiber allein verantwortlich.

(2) Der oder die Nutzer:in sichert zu und garantiert, vor der Übermittlung der Daten die nach geltendem Datenschutzrecht (insb. DSGVO) erforderliche Rechtsgrundlage zur Weitergabe der Daten an den Plattformbetreiber geschaffen zu haben. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe zum Zweck der Anmeldung, Durchführung und Organisation von Wettbewerben.

2. Einverständniserklärungen und Altersgrenzen

(1) Sofern die Anmeldung auf Basis einer Einwilligung erfolgt, stellt der oder die Nutzer:in sicher, dass:

bei volljährigen Sportler:innen deren ausdrückliches Einverständnis vorliegt;

bei minderjährigen Sportler:innen ab 16 Jahren deren ausdrückliches Einverständnis vorliegt (sofern nicht nationales Recht abweichende Altersgrenzen vorsieht);

bei minderjährigen Sportler:innen unter 16 Jahren die ausdrückliche Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen (i. d. R. beider Elternteile) vorliegt.

(2) Der oder die Nutzer:in ist verpflichtet, die entsprechenden Einverständniserklärungen in dokumentierter Form vorzuhalten und dem Plattformbetreiber auf Verlangen unverzüglich nachzuweisen.

3. Bestätigung im Anmeldeprozess

Der oder die Nutzer:in ist verpflichtet, im Rahmen jedes Anmeldevorgangs durch aktives Handeln (z. B. Setzen eines Hakens in einer Checkbox) ausdrücklich zu bestätigen, dass ihr:ihm die erforderlichen Einverständniserklärungen für alle von ihr:ihm angemeldeten Sportler:innen vorliegen. Ohne diese Bestätigung ist eine Anmeldung technisch nicht möglich.

4. Freistellungserklärung (Haftungsausschluss)

(1) Der oder die Nutzer:in stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere der betroffenen Sportler:innen oder deren Erziehungsberechtigten) sowie von behördlichen Bußgeldern frei, die daraus resultieren, dass der oder die Nutzer:in Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage oder ohne wirksames Einverständnis übermittelt hat.

(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, die dem Plattformbetreiber in diesem Zusammenhang entstehen. Dies gilt nicht, wenn der oder die Nutzer:in die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.